Tuesday, July 27, 2004

GOOILAND & ERFGOOIERS.


DAS URALTE RECHT DER 'ERFGOOIERS'
Die Eingesesenen kaempften hartnaekig um ihre Ansprueche
1943 (1)
Als 'Het Gooi' im Jahre 1874 durch den Bau einer Eisenbahn
erschlossen wurde, entwickelte es sich in atemberaubenden
Tempo zu einem Erholingszentrum der Amsterdammer, wodurch die
baeuerliche Bevoelkerung stark in den Hintergrund gedraengt
wurde. Heute soielt diese im Gooi scheinbar nur noch eine
bescheidene Rolle, und doch hat sich hier ein uralter Brauch
erhalten koennen, der selbst in neuere Zeit nochmals
gesetzlich geregelt worden ist: das Recht der 'Erfgooiers'. Es
ist darueber viel geschrieben und geredet worden, wobei sich
der streitbare Charakter des Gooilaenders erneut zeigte, der
im Mittenalter als Kaempfer einen aehnlichen Ruf hatte wie
etwas der Kosak im kaiserliche Russland! Um die Bezeihnung
'Erfgooiers' zu verdeutlichen, bedarf es eines kurzen
Rueckblicks auf die Geschichte und Entwickelung dieses
Landstrichs.
'Het Gooi' hiess vor tausend Jahren 'Nardincklant' und
gehoerte zum Besitz des Klosters von Elten, das es 1280 dem
Graefen von Holland in Erbpacht ueberliess. Damals war das
Land noch wild und wuest und wenig bevoelkert. Es bestand
eigentlich nur aus einer Gemeinde, eben aus Nardincklant, die
sich dann allmaenlich in mehrere Doefer spaltete. Es
entstanden Naarden, Laren, Huizen, Blaricum, Hilversum und
Bussum, die aber alle an dem alten Brauch von Nardincklant
festhielten, die umliegende Weiden und Waelder als gemeinsamen
Besitzt betrachteten und als solchen nutzten: 'de gemeene
heiden en weiden', zusammenfassend 'de Meent' geheissen.
In den Niederlanden nennt der Bauer sein Haus und Land
kursz 'erf', weil er ja beides meist von den Vorvaetern
erbte. Jeder Gooibewohner, der nun ein 'Erf' sein eigen
nannte, hatte das Recht 'de Meent' zu benutzen und auch das
Holz in den Waeldern zu schlagen, die 'plaggen' in der Heide
zu stechen. Diese Recht nannte man 'Schaarrecht' , und die
Familien der Eingesessenen, die es beanspruchen konnten, taten
dies auf Grund eines 'Schaarbrief' . Verliessen sie Het
Gooi, so wurde es ein schlafendes Recht, das wieder in Kraft
trat, sobald sie sich erneunt im Gooi niederliessen. Diese
Familien nun waren die 'Erfgooiers' . Niemand machte ihnen
ihr Recht streitig, solange die Gooigemeinden von
eingesessenen Buergermeistern verwaltert wurden, die meist
selber zu den Erfgooiern gehoerten. Ende des 19 Jahrhunderta
aber wurde dies anders. Die Gemeinden begannen sich als Herren
und Besitzer der Waelder und Weiden der Erfgooier zu fuelen
und veraesserten diese, wenn es ihnen gut duekte, ohne die
Erfgooier zu fragen. Diese dachten jedoch nicht daran sich
ohne weiteres in diese neumodischen Auffassungen zu fuegen,
und es begann sich ein Kampf zu entwickeln, der ueberall in
den Niederlanden mit grossem Interesse verfolgt wurde. Es
liess nichts an Heftigkeit zu wuenschen ueberig, wenn er auch
vornehmlich mit der Feder und dem Wort gefuehrt wurde.
Einmal jedoch musste selbst die bewaffnete Macht antreten, um
die erhizten Gemueter zur Ordnung zu rufen. Es gag eine
Schiesserei und ein Toter war zu beklagen.... Aber die
Gooilaender zeigten eben, was sie als Kaempfer wert waren und
so konnten es nicht anders sein: sie blieben Sieger! Dies
hatten sie vor allem ihrem unermuedlichen Anfuehrer zu danken,
einem angesehenen Utrechter Bueuger, Floris Vos, der die Sache
der Erfgooier zu seiner eigenen machte, die 'Nieuwe Partij'
gruendete und die Verwaltung von 'Stad en Lande' , die
vereinigten Gooigemeinden, heftig bekaempfte. Er entstammte
einer alten Huizener Familie und hatte sich wieder im Gooi
niedergelassen, wodurch sein Recht als Erfgooier, das lange
schlafend gewesen war, erneunt in Kraft trat. Floris Vos
kaempfte hartnaeckig und zaeh wie echter Gooilaender, wobei er
machmal heftig mit der hohen Obrigkeit zusammenprallte,
ohne seine Sache je verloren zu geben. Er erreichte es, sass
die Erfgooiers wieder zu Besitzer der Meent anerkannt wurden
und ihr Recht gestzlich bestaetigt wurde durch das sofenannte
Erfgooiers Gesetsz vom Jahre 1912. Heute bilden die
Erfgooiers eine besondere Genossenschaft, die im
'Gemeenlandshuis' tagt, einem stattlichen Gebaede in der
Naehe der Crailooschen Bruecke, umweit Hilversum, das der
beruehmte Architect De Bazel den Erfgooiern baute. Dort werden
auch die alten Dokumente aufbewahrt, aus denen einwandfrei
hervorgeht, dass die Rechte derErfgooier schon verbrieft waren
ehe dieser Landstrich ueberhaupt 'Het Gooi' hiess! Man
erfaehrt aus diesen vergilbten Schrifftstuecken, dass Gooiland
eine Zeitlang dem Koenig von Preussen gehoerte, als dieser
dass Kloster von Elten und alle dazugehoerende Laendereien im
18. Jahrhundert uebernommen hatte. Das Erbpachtrecht war von
den Grafen von Holland laengst an die 'Staten' von Niederland
uebergegangen und von diesen an die Koeninglichen Domaenen,
die sich mit den Erfgooiern Mitte des 19. Jahrhunderts
guetlich auseinandersetzten und ihnen ihr Recht liessen.
Die Besitzer des Landes 'Het Gooi' haben also haefig genug
gewechselt, die Bewohner aber sind dieselben geblieben. Die
Erfgooiers werden wohl, die es in alten Schriftstuecken heisst
'ten eeuwige daghe' Besitzer der Meent bleiben und ihre
Kuehe dort weiden, hartnaeckig an altem Recht festhaltend. So
finden sich heute am Rande jener wohlgepflegte
Villenkolonien, den ausgedehntesten der Niederlande, hart
neben den praechtigen 'laanen en plantsoenen' , die
unuebersehbaren Weidenplaetze der 'Meent' , bevoelkert von
Hunderten und aber Hunderten von Kuehen.
M.P.
RUND UM DIE 'DOEFER' IM GOOI
Es fehlt an Tradion, aber dennoch haben die Bewohner ihren
eigenen Lebesstil 1943 (1)
Bussum hat schon das fuefundzwanzigste Tausensend
Einwohner
Deutsche Zeitung in den Niederlanden 1943
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F.,J.J. de Gooijer
http://gooijer.netfirms.com/
http://gooijer.nl.jouwpagina.nl/
http://gooi-geschichte.blogspot.com/

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DAS URALTE RECHT DER 'ERFGOOIERS' Die Eingesesenen kaempften hartnaekig um ihre Ansprueche

1943 (1)

Als 'Het Gooi' im Jahre 1874 durch den Bau einer Eisenbahn erschlossen wurde, entwickelte es sich in atemberaubenden Tempo zu einem Erholingszentrum der Amsterdammer, wodurch die baeuerliche Bevoelkerung stark in den Hintergrund gedraengt wurde. Heute soielt diese im Gooi scheinbar nur noch eine bescheidene Rolle, und doch hat sich hier ein uralter Brauch erhalten koennen, der selbst in neuere Zeit nochmals gesetzlich geregelt worden ist: das Recht der 'Erfgooiers'. Es ist darueber viel geschrieben und geredet worden, wobei sich der streitbare Charakter des Gooilaenders erneut zeigte, der im Mittenalter als Kaempfer einen aehnlichen Ruf hatte wie etwas der Kosak im kaiserliche Russland! Um die Bezeihnung 'Erfgooiers' zu verdeutlichen, bedarf es eines kurzen Rueckblicks auf die Geschichte und Entwickelung dieses Landstrichs.

'Het Gooi' hiess vor tausend Jahren 'Nardincklant' und gehoerte zum Besitz des Klosters von Elten, das es 1280 dem Graefen von Holland in Erbpacht ueberliess. Damals war das Land noch wild und wuest und wenig bevoelkert. Es bestand eigentlich nur aus einer Gemeinde, eben aus Nardincklant, die sich dann allmaenlich in mehrere Doefer spaltete. Es entstanden Naarden, Laren, Huizen, Blaricum, Hilversum und Bussum, die aber alle an dem alten Brauch von Nardincklant festhielten, die umliegende Weiden und Waelder als gemeinsamen Besitzt betrachteten und als solchen nutzten: 'de gemeene heiden en weiden', zusammenfassend 'de Meent' geheissen.

In den Niederlanden nennt der Bauer sein Haus und Land kursz 'erf', weil er ja beides meist von den Vorvaetern erbte. Jeder Gooibewohner, der nun ein 'Erf' sein eigen nannte, hatte das Recht 'de Meent' zu benutzen und auch das Holz in den Waeldern zu schlagen, die 'plaggen' in der Heide zu stechen. Diese Recht nannte man 'Schaarrecht' , und die Familien der Eingesessenen, die es beanspruchen konnten, taten dies auf Grund eines 'Schaarbrief' . Verliessen sie Het Gooi, so wurde es ein schlafendes Recht, das wieder in Kraft trat, sobald sie sich erneunt im Gooi niederliessen. Diese Familien nun waren die 'Erfgooiers' . Niemand machte ihnen iht Recht streitig, solange die Gooigemeinden von eingesessenen Buergermeistern verwaltert wurden, die meist selber zu den Erfgooiern gehoerten. Ende des 19 Jahrhunderta aber wurde dies anders. Die Gemeinden begannen sich als Herren und Besitzer der Waelder und Weiden der Erfgooier zu fuelen und veraesserten diese, wenn es ihnen gut duekte, ohne die Erfgooier zu fragen. Diese dachten jedoch nicht daran sich ohne weiteres in diese neumodischen Auffassungen zu fuegen, und es begann sich ein Kampf zu entwickeln, der ueberall in den Niederlanden mit grossem Interesse verfolgt wurde. Es liess nichts an Heftigkeit zu wuenschen ueberig, wenn er auch vornehmlich mit der Feder und dem Wort gefuehrt wurde. Einmal jedoch musste selbst die bewaffnete Macht antreten, um die erhizten Gemueter zur Ordnung zu rufen. Es gag eine Schiesserei und ein Toter war zu beklagen.... Aber die Gooilaender zeigten eben, was sie als Kaempfer wert waren und so konnten es nicht anders sein: sie blieben Sieger! Dies hatten sie vor allem ihrem unermuedlichen Anfuehrer zu danken, einem angesehenen Utrechter Bueuger, Floris Vos, der die Sache der Erfgooier zu seiner eigenen machte, die 'Nieuwe Partij' gruendete und die Verwaltung von 'Stad en Lande' , die vereinigten Gooigemeinden, heftig bekaempfte. Er entstammte einer alten Huizener Familie und hatte sich wieder im Gooi niedergelassen, wodurch sein Recht als Erfgooier, das lange schlafend gewesen war, erneunt in Kraft trat. Floris Vos kaempfte hartnaeckig und zaeh wie echter Gooilaender, wobei er machmal heftig mit der hohen Obrigkeit zusammenprallte, ohne seine Sache je verloren zu geben. Er erreichte es, sass die Erfgooiers wieder zu Besitzer der Meent anerkannt wurden und ihr Recht gestzlich bestaetigt wurde durch das sofenannte Erfgooiers Gesetsz vom Jahre 1912. Heute bilden die Erfgooiers eine besondere Genossenschaft, die im 'Gemeenlandshuis' tagt, einem stattlichen Gebaede in der Naehe der Crailooschen Bruecke, umweit Hilversum, das der beruehmte Architect De Bazel den Erfgooiern baute. Dort werden auch die alten Dokumente aufbewahrt, aus denen einwandfrei hervorgeht, dass die Rechte derErfgooier schon verbrieft waren ehe dieser Landstrich ueberhaupt 'Het Gooi' hiess! Man erfaehrt aus diesen vergilbten Schrifftstuecken, dass Gooiland eine Zeitlang dem Koenig von Preussen gehoerte, als dieser dass Kloster von Elten und alle dazugehoerende Laendereien im 18. Jahrhundert uebernommen hatte. Das Erbpachtrecht war von den Grafen von Holland laengst an die 'Staten' von Niederland uebergegangen und von diesen an die Koeninglichen Domaenen, die sich mit den Erfgooiern Mitte des 19. Jahrhunderts guetlich auseinandersetzten und ihnen ihr Recht liessen.

Die Besitzer des Landes 'Het Gooi' haben also haefig genug gewechselt, die Bewohner aber sind dieselben geblieben. Die Erfgooiers werden wohl, die es in alten Schriftstuecken heisst , 'ten eeuwige daghe' Besitzer der Meent bleiben und ihre Kuehe dort weiden, hartnaeckig an altem Recht festhaltend. So finden sich heute am Rande jener wohlgepflegte Villenkolonien, den ausgedehntesten der Niederlande, hart neben den praechtigen 'laanen en plantsoenen' , die unuebersehbaren Weidenplaetze der 'Meent' , bevoelkert von Hunderten und aber Hunderten von Kuehen.

M.P.




RUND UM DIE 'DOEFER' IM GOOI
Es fehlt an Tradion, aber dennoch haben die Bewohner ihren eigenen Lebesstil

1943 (1)

Bussum hat schon das fuefundzwanzigste Tausensend Einwohner




Deutsche Zeitung in den Niederlanden 1943

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